Bei der IG syncro 16" gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Anmeldung. Bei der einen handelt es sich um die Registrierung im Forum, bei der anderen handelt es sich um die Anmeldung als Mitglied der Interessengemeinschaft syncro 16".
Registrierung für das Syncro-Forum
Die Registrierung im Forum ist (nur) erforderlich, um im Syncro-Forum Schreibrechte zu erhalten, alle Unterforen lesen zu können und um alle aktiven Benutzer eindeutig voneinander unterscheiden zu können. Diese Registrierung hat nichts mit der Mitgliedschaft in der IG syncro 16" zu tun.
Die Registrierung für das Forum findet sich HIER. Wenn es zu Problemen bei der Registrierung kommen sollte, bitte eine Email an die Administratoren schreiben (webmaster@ig-16.de). Hinweis fuer Mitglieder des Bulliforums unter http://www.bulliforum.com/: Falls Ihr dort bereits einen Zugang habt, wäre es nett, wenn Ihr im Syncro-Forum den identischen Nutzernamen wählen würdet. Danke.
Mitglied bei der IG syncro 16" werden
Wenn man sich entschieden hat, als Mitglied der Interessengemeinschaft Syncro 16" aktiv zu werden, sollte man nicht lange zögern und zur Tat schreiten. Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular im PDF Format, welches hier erhältlich ist:
Fördermitgliedsantrag IG16Das Anmeldeformular kann direkt in einem PDF-Reader ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dann entweder Fax, Post, oder eingescannt und per Email an die Mitgliederverwaltung der IG16" geschickt werden. Beim Ausfüllen des Formulars ist besonders darauf zu achten, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und das Formular unterschrieben wurde. Ist das nicht der Fall, wird die Anmeldung nicht registriert und bearbeitet. Sollte es Probleme damit geben, wendet Euch bitte an die Mitgliederverwaltung, die Kontaktdaten findet Ihr auf der Kontaktseite, oder auch am Fuße des Anmeldeformulars.
Kosten Fördermitgliedschaft
Der Beitrag für die Förderung der IG Syncro 16" beträgt 30€ pro Kalenderjahr unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts. Bei Eintritt wird also sofort ein Beitrag von 30€ fällig, in den Folgejahren dann jeweils spätestens zum 28. Februar des Jahres. Wird nach Fälligkeit und weiterer Erinnerung nicht gezahlt, muss das Mitglied aus der IG ausgeschlossen werden.